- Wenn Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen die Versicherten zuerst selber Kosten übernehmen. Diese erste Kostenbeteiligung wird Franchise genannt. Erst wenn die Kosten die vereinbarte Franchise übersteigen, beteiligt sich die Krankenkasse an den weiteren Kosten. 90% übernimmt dann die Krankenkasse, 10 Prozent beträgt der Selbstbehalt. Der max. Selbstbehalt für Erwachsene beträgt CHF 700.- pro Jahr, für Kinder bis max. 18 Jahre CHF 350.-.
- Die Franchise kann vom Versicherten selber festgelegt werden. Je höher die Franchise, umso höher ist der Prämienrabatt.
- Die Franchise muss pro Kalenderjahr nur einmal bezahlt werden.
- Erhöhte Franchisen können immer per Ende Jahr reduziert werden.
- Für Leistungen im Falle einer normalen Schwangerschaft wird keine Kostenbeteiligung erhoben.
Franchisen seit dem 1.1.2010
Altersgruppe | Wahlfranchise | Maximalrabatt |
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Kinder bis 18 Jahre | 10%, aber nicht mehr als CHF 80 pro Jahr | |
20%, aber nicht mehr als CHF 160 pro Jahr | ||
30%, aber nicht mehr als CHF 240 pro Jahr | ||
40%, aber nicht mehr als CHF 320 pro Jahr | ||
46.5%, aber nicht mehr als CHF 400 pro Jahr | ||
53%, aber nicht mehr als CHF 480 pro Jahr | ||
Erwachsene | CHF 740 pro Jahr | |
CHF 490 pro Jahr | ||
CHF 840 pro Jahr | ||
CHF 1'190 pro Jahr | ||
CHF 7'540 pro Jahr | ||
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