Per 2017 wird der Risikoausgleich verfeinert: Neu wird neben den Kriterien Alter, Geschlecht, und Spitalaufenthalt/Pflegeheim im Vorjahr eine Arzneimittelkostenschwelle eingeführt. Das bedeutet für Versicherungsgesellschaften mit einem überdurchschnittlich gesunden Versichertenbestand eine Zusatzbelastung, welche eine deutliche Prämienerhöhung zur Folge haben kann. Gesellschaften die einen Versichertenbestand mit vergleichsweise mehr kranken Personen haben, erhalten dagegen Geld aus dem Risikoausgleich. In der Konsequenz nehmen die grossen Prämienunterschiede in der Branche ab und der Wettbewerb um Qualität und Mehrwerte wird gestärkt.
Der Gesetzgeber fordert neu kantonal jährlich kostendeckende Prämien. Dies verstärkt die Prämienschwankungen in Kantonen mit kleinen Versichertenkollektiven. Weiter verbietet das neue Gesetz die Publikation provisorischer, noch nicht bewilligter Prämien. Die neuen Prämien 2017 werden anfangs Oktober, nach der Freigabe durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) per Ende September, kommuniziert.
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