Als soziales Korrektiv zur Einheitsprämie sieht das Krankenversicherungsgesetz KVG vor, dass die Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge verbilligt werden. Überdies müssen die Kantone bei Familien mit unteren und mittleren Einkommen die Prämien der Kinder und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Die Mehrheit der Kantone bezahlt die Prämienverbilligungsbeiträge bereits direkt an die Krankenversicherer der anspruchsberechtigten Personen (obligatorisch ab 01.01.2014).