Zahlstellungskorrekturen Was sollte beachtet werden? Zahnstellungskorrekturen können Kosten von Fr. 8'000.- bis Fr. 12'000.- verursachen.Einige Krankenkassen zahlen bloss 50% an die Apparaturen (ohne Arbeit) bis zum 18. Altersjahr. Die besten Kassen bezahlen 90% aller anfallenden Rechnungen bis zum 22. Lebensjahr. Die obligatorische Grundversicherung übernimmt die Kosten für Zahnstellungskorrekturen nur bei schweren Entstellungen oder bei Unfällen.
Unter Umständen - je nach Grad der Korrektur - zahlt die Invalidenversicherung (IV) oder auch die Schulzahnklinik des Kantons einen Teil der Kosten. In verschiedenen Kantonen sind diese Beiträge wegen Sparmassnahmen bereits stark gekürzt oder ganz aufgehoben worden.
Um negativen Überraschungen vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, auf eine gute Versicherungsdeckung für Zahnstellungskorrekturen zu achten. Die Leistungsunterschiede bei den Krankenkassen sind frappant. Die schlechtesten Krankenkassen bezahlen bloss 50% an die Apparaturen bis zum 18. Altersjahr.
Die beste Krankenkasse bezahlt 90% aller anfallenden Rechnungen bis zu einer Altersgrenze von 20 Jahren. Und dies zu bloss Fr. 8.90 im Monat. Zudem sind in dieser Zusatzversicherung noch andere Leistungen inbegriffen wie 100%iger Auslandschutz, Beiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen, Impfungen (90%), Nichtpflichtmedikamente (90%), Mittel und Gegenstände/ Hilfsmittel, Nichtpflichtbehandlungen wie Korrekturoperationen von abstehenden Ohren, freiwillige Psychotherapie und Rückführungstransporte weltweit.
Tipp 1
Zögern Sie also nicht, Ihr Kind bei einer anderen Kasse zu versichern. Die grossen Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Kassen können unter Umständen dazu führen, dass die Kinder bei einer anderen Kasse als die Eltern versichert werden sollten.
Tipp 2
Viele Krankenkassen sehen eine Karrenzfrist vor. Die Kosten der Behandlungs werden erst nach Ablauf dieser Frist übernommen. Achten Sie also darauf, dass keine solchen Fristen vorgesehen sind. Prüfen Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Tipp 3
Schliessen Sie die Versicherung bereits bei Geburt ab. Ob eine Zahnstellungskorrektur nötig ist, zeigt sich in der Regel erst nach dem Zahndurchbruch. Trotzdem empfehlen wir, eine Zusatzversicherung für Zahnstellungskorrekturen bereits nach der Geburt abzuschliessen; auf jeden Fall aber vor dem ersten Gang zum Zahnarzt. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie die Versicherung nicht mehr abschliessen können.